Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Der Workshop vermittelt fundierte Kenntnisse zur GPSR (General Product Safety Regulation). Erfahren Sie, welche Anforderungen relevant sind und wie Sie diese effizient anwenden.

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR) regelt den Verbraucherschutz hinsichtlich Produktsicherheit in Europa neu!

Hersteller und die anderen Wirtschaftsakteure werden vor neue Herausforderungen hinsichtlich Risikoanalyse, Cyber-Security, (digitaler) Produktveränderung, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt.

 

Workshop-Programm:

  • Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung? Ein Überblick darüber, welche Unternehmen und Wirtschaftsakteure von den Regelungen der Produktsicherheitsverordnung betroffen sind.
  • Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der GPSR? Warum Consumer-Produkte immer unter die Produktsicherheitsverordnung fallen – selbst dann, wenn sie bereits CE-Richtlinien unterliegen.
  • Wann gilt ein Produkt als „sicher“? Welche Beurteilungskriterien müssen erfüllt sein, um die Sicherheit eines Produkts zu gewährleisten?
  • Warum Hersteller verpflichtet sind Risikoanalysen durchzuführen und technische Dokumentationen zu erstellen. Welcher Zusammenhang mit den RAPEX-Leitlinien besteht.
  • Wichtige Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure und den Online-Handel: Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Importeure, Händler und insbesondere den Online-Vertrieb von Produkten?  
  • Wesentliche Produktveränderungen und Rückverfolgbarkeit: Welche Änderungen an einem Produkt können dazu führen, dass eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich wird? Wie kann die lückenlose Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden?
  • Meldepflichten bei Unfällen und Produktrückrufen: Wann und in welcher Form müssen Unternehmen Vorfälle melden und welche Maßnahmen sind im Falle eines Produktrückrufs erforderlich?  
  • Verbraucherrechte und Abhilfemaßnahmen im Falle von Feldmaßnahmen: Welche Rechte haben Verbraucher, wenn Produkte Sicherheitsmängel aufweisen und welche Abhilfemaßnahmen müssen Hersteller und Händler anbieten? 

 

Speziell geeignet für:

  • Produktsicherheitsverantwortliche (CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte und Compliance Manager)
  • Produktmanager und Projektleiter technischer Produkte
  • Vertriebsleiter oder andere Personen in leitenden Funktionen
  • Geschäftsführer und Unternehmensjuristen
  • Mitarbeitende in QS-Abteilungen
  • Berater und Dienstleister im Bereich Produktsicherheit

 

Für die Beantwortung von Fragen und für Diskussionen sind Zeiten eingeplant. Die Praxisbeispiele und Fragen der Teilnehmenden beleben den Workshopablauf!

  

Ihr Referent:   Dr. Carsten Schucht, Produktkanzlei

 


Für die Teilnahme an diesem Workshop erhalten Sie: